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Eine Frau steht an einem Whiteboard und erklärt etwas.
Die "Vollkaskoversicherung" für Ihren Lieblingsgegenstand

Die "Vollkaskoversicherung" für Ihren Lieblingsgegenstand

Die wertvolle Gitarre, das neue Smartphone, der teure Laptop, das coole Surfboard und, und, und. Sicherlich haben auch Sie Dinge, die Ihnen besonders wichtig sind und die Sie besonders geschützt wissen wollen. Vor Dieben. Vor Unglücken. Oder vor Ihrem eigenen Ungeschick. Genau hierfür können wir Ihnen den ERGO Gegenstandsschutz- sozusagen eine "Vollkasko" für einen besonderen Gegenstand - anbieten. Versicherbare Gegenstände sind z.B.: Smartphone, Tablet Laptop, Fernseher Sportgerät, Fahrrad Musikinstrument Schmuckstück, z.B. Ring oder Armbanduhr Möbelstück, z.B. Couch oder Schrank Sprechen Sie mich gerne an!

Unsere "Sport-Sofort-Hilfe"

Unsere "Sport-Sofort-Hilfe"

Das kann schon mal passieren: Kühles Wetter, hitziges Fussballspiel - Blöde Verletzung. Wir versichern Ihnen: Schlaue Hilfe, sofort! In diesem Fall leisten wir genau das, worauf es nach einem Unfall ankommt - wir helfen Ihnen, schnell wieder auf die Beine zu kommen, z.B. mit: - der Zahlung eines Verletzungsgeldes von bis zu 3.000,00 EUR (je nach Art und Schwere der Verletzung) - der Organisation und Bezahlung von Fitnessmaßnahmen (z.B. nach einem Bänderriss) wie ambulante Reha, persönlichem Reha-Trainer, Kosten einer Mitgliedschaft für 12 Monate in einem Fitness-Club - usw. Interessiert? Sprechen Sie uns gerne an!

Die "Fahrrad-Kasko"

Die "Fahrrad-Kasko"

Fahrräder sind schon lange mehr als ein reines Fortbewegungsmittel. Ob geländetaugliches Mountainbike, schickes City-Fahrrad oder neues Pedelec: Fahrradfahren ist so beliebt wie nie zuvor. Doch je teurer ein Fahrrad ist, desto eher wird es gestohlen. Also was tun, bevor es für Sie nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer wird? Unsere Fahrradkasko – der besondere Schutz. Die Leistung unserer „Fahrradkasko“ geht noch ein Stück weiter: Ihr Fahrrad oder E-Bike ist abgesichert, wenn es durch ein unvorhergesehenes Ereignis zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, beispielsweise durch: • Mut- oder Böswilligkeit Dritter • Vandalismus • Herunterfallen, Bruchschäden • An- und Zusammenstoß • Unfall • Diebstahl Informieren Sie sich bei mir!

HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.